Elektrosicherheit: Vermieter- und Mieterpflichten

In der Schweiz teilen sich Vermieter und Mieter die Verantwortung für sichere elektrische Installationen. Doch wer macht was?

Electrician checking wiring
Elektrokontrollen garantieren ein sicheres Wohnumfeld – für Mieter und Vermieter in der Schweiz.

Pflichten des Vermieters: Sicherheit steht an erster Stelle

Gemäß der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV SR 734.27) ist der Vermieter verpflichtet, die elektrischen Installationen in regelmäßigen Abständen prüfen zu lassen. Diese periodischen Kontrollen sind entscheidend für die Betriebssicherheit und müssen von zertifizierten Fachpersonen durchgeführt werden, die sicherstellen, dass alles den aktuellen Normen der NIN 2020 entspricht. Die Intervalle richten sich nach der Art des Mietobjekts:

  • Wohnbauten: alle 20 Jahre
  • Büros und Ladengeschäfte: alle 10 Jahre
  • Räume mit erhöhtem Risiko (z. B. medizinische Einrichtungen): alle 5 Jahre

Der Sicherheitsnachweis (SiNa) für Elektroinstallationen

Nach jeder Elektrokontrolle erhält der Vermieter einen Sicherheitsnachweis (SiNa). Dieses Dokument bestätigt, dass die elektrischen Installationen sicher und normgerecht sind. Es ist wichtig, den SiNa aufzubewahren, da er dem Netzbetreiber auf Verlangen vorgelegt werden muss. Ohne gültigen Sicherheitsnachweis kann es zu rechtlichen Konsequenzen kommen.

Die Kosten für die Kontrollen und eventuelle Reparaturen trägt in der Regel der Vermieter. Er ist zudem verpflichtet, den Mieter über anstehende Elektrokontrollen zu informieren und den Zugang zur Wohnung zu ermöglichen. Offene Kommunikation schafft Vertrauen und sorgt für einen reibungslosen Ablauf.

Rechte und Pflichten des Mieters: Aktives Mitwirken für mehr Sicherheit

Als Mieter hat man die Pflicht, dem Vermieter Mängel unverzüglich zu melden. Das betrifft auch elektrische Defekte wie kaputte Steckdosen oder flackernde Lichter. Eine frühzeitige Meldung kann größere Schäden verhindern und sorgt durch zeitnahe Elektrokontrollen für die Sicherheit aller Bewohner.

Auch wenn es verlockend sein mag: Veränderungen an der Elektroinstallation dürfen gemäß Artikel 9 und Artikel 24 der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV, SR 734.27) nur von Fachleuten mit entsprechender Installationsbewilligung durchgeführt werden. Eigenmächtige Eingriffe können nicht nur gefährlich sein, sondern auch gegen die Vorschriften verstoßen, rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und den Sicherheitsnachweis gemäß Artikel 24 NIV ungültig machen.

Sollte der Mieter Bedenken hinsichtlich der elektrischen Sicherheit haben, kann er eine zusätzliche Überprüfung verlangen. Der Vermieter muss diesem Anliegen nachkommen und gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit zu gewährleisten. Regelmäßige Elektrokontrollen tragen hier wesentlich zum Sicherheitsgefühl bei.

Quellen:

  • Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV, SR 734.27)
    - Artikel 9: Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten bei Änderungen an Elektroinstallationen
    - Artikel 24: Anforderungen an den Sicherheitsnachweis (SiNa)
    - Artikel 36: Regelungen zu periodischen Kontrollen
    - Artikel 37: Pflichten und Rechte der Netzbetreiber
  • Normen der Elektrotechnik (NIN 2020)
    - Nationale und internationale Standards für elektrische Sicherheit und Installationstechnik